Polizeilich & Juristisch geschult
IT-Forensik Mainz. Ihr entscheidender Vorteil vor Gericht: Ich kombiniere polizeiliche Ermittlungsmethodik mit technischer Analyse und juristischem Staatsexamen. Für Anwälte und Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet.
Bevor Sie den Stecker ziehen: Vermeiden Sie Fehler, die Beweise vernichten.
Checkliste laden (PDF)Beweise, die halten. Einhaltung der strengen Chain-of-Custody Standards für Gerichte.
Lokales Labor in Mainz. Keine Cloud-Uploads sensibler Daten. Verschlüsselte Kommunikation.
Im Notfall (Ransomware, Datendiebstahl) innerhalb von 60 Min. im Rhein-Main-Gebiet vor Ort.
Ihr technischer Partner im Arbeits- und Strafrecht.
Als Fachanwalt wissen Sie: Ein technischer Beweis ist nur so gut wie seine Dokumentation. Ich liefere Ihnen Gutachten, die nicht nur technisch präzise, sondern auch für Richter verständlich und prozesstaktisch verwertbar sind.
Express-Analyse bei Kündigungsschutzklagen oder einstweiligen Verfügungen. Ergebnisse oft in 48h.
Auf Wunsch erstelle ich technische Vorprüfungen im Hintergrund, damit Sie die Erfolgschancen des Mandats bewerten können.
Abrechnung transparent nach Aufwand oder Honorarvereinbarung. Keine versteckten Kosten für Ihre Mandanten.
"Die Kombination aus polizeilicher Ausbildung, IT-Expertise im Hochsicherheitsumfeld und juristischem Staatsexamen macht mich zum idealen Übersetzer zwischen Technik und Recht."
Als unabhängiger Sachverständiger in Mainz stehe ich für absolute Diskretion und methodische Sauberkeit. Anders als große Systemhäuser biete ich Ihnen den direkten Draht zum Experten – ohne Callcenter-Warteschleife.
In der digitalen Forensik reicht technisches Wissen allein oft nicht aus. Ein Beweis ist wertlos, wenn er vor Gericht aufgrund von Formfehlern nicht verwertet werden darf.
Ich biete Ihnen eine einzigartige Kombination aus drei Disziplinen:
Fundierte Erfahrung im Umfeld von Verfassungsschutz & Polizei. Spezialisierung auf Administration von Hochsicherheits-Infrastrukturen.
Laufendes Jurastudium (Erstes Staatsexamen) & Hochschulzertifikat im Arbeitsrecht. Fokus auf rechtssichere Beweisverwertung.
Ausbildung und Training bei der Bundespolizei. Diszipliniertes, methodisches Vorgehen nach behördlichen Standards.
Transparenz und Professionalität. Fokus auf Arbeitsrecht, Familienrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Erstellung forensischer 1:1 Images von Festplatten, USB-Sticks und Mobilgeräten. Einsatz von Write-Blockern.
Verdacht auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen? Rekonstruktion von Kopiervorgängen und gelöschten E-Mails für Arbeitsgerichtsprozesse.
Erstellung von verständlichen, objektiven Privatgutachten. Keine unnötige Fachsprache, sondern klare Fakten.
Einfallstor-Analyse (Patient Zero). Welche Daten sind abgeflossen? Detaillierter Bericht für Versicherung und DSGVO-Meldung.
Revisionssichere Löschung und physische Vernichtung nach DIN 66399. Mit Löschprotokoll.
Für Startups & KMU: Sind Ihre Daten sicher vor Diebstahl? Check der Infrastruktur.
Methodisches Vorgehen nach BSI-Standards und strikte Einhaltung der Chain-of-Custody.
Prüfung der technischen Machbarkeit und des rechtlichen Rahmens (z.B. DSGVO, Betriebsvereinbarungen). Zieldefinition der Ermittlung.
Revisionssichere Sicherung der Datenträger mittels Hardware-Write-Blockern. Erstellung von Bit-Stream-Images und Berechnung kryptografischer Hash-Werte (SHA-256).
Wiederherstellung gelöschter Fragmente (Carving), Zeitstrahl-Analyse (Timeline) und Auswertung von System-Artefakten im Labor.
Erstellung eines objektiven, gerichtsfesten Gutachtens. Klare Trennung von technischem Befund und sachverständiger Bewertung.
Diskretion ist mein oberstes Gebot. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Angaben gemäß § 5 TMG
Alessandro Rinaldi
Grünberger Str. 52
55129 Mainz
Telefon: ...
Stand: 02.01.2026
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| Verantwortliche Stelle | IT-Forensik & Gutachten Alessandro Rinaldi |
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| Telefon | 0152 09059902 |
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| Vertretungsberechtigt | Alessandro Rinaldi |
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Grundsätzlich 6 Jahre (Handelsrecht), bei forensischen Aufträgen bis zu 10 Jahre (§ 199 Abs. 2 BGB). |
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Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) | Bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (10 Jahre). |
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